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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Einbauküche: Kauf oder Werkvertrag, Montage, Mängel (2026)

Nach dem Einbau stellt sich die Frage, welche Regeln für Zahlung, Abnahme und Mängel gelten. Das hängt davon ab, ob dein Küchenvertrag rechtlich ein Kaufvertrag mit Montage oder ein Werkvertrag ist.

Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Im Kaufvertrag liefert der Verkäufer die Sache und verschafft dir das Eigentum. Im Werkvertrag schuldet der Unternehmer ein Ergebnis, das er herstellt. Kommt zum Verkauf einer Ware eine Dienstleistung wie die Montage hinzu, bleibt es ein Verbrauchsgüterkauf.

Bei Lieferung und Montage einer Küche kommt es nach dem Bundesgerichtshof auf den Schwerpunkt des Vertrags an (Urteil vom 19. Juli 2018, VII ZR 19/18). Die Verbraucherzentrale Niedersachsen trennt so: Eine Standard-Küchenzeile ist in aller Regel ein Kaufvertrag, auch wenn der Verkäufer sie montiert. Wird die Küche umfangreich an deine Räume angepasst, kann es ein Werkvertrag sein.

Wie dein Vertrag einzuordnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei teuren Vorhaben rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu rechtlicher Beratung.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.07.2018, VII ZR 19/18), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 09.12.2025)

Gewährleistung: zwei oder fünf Jahre

Beim Kaufvertrag verjähren Mängelansprüche in der Regel nach zwei Jahren, gerechnet ab Ablieferung. Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag. Das hilft dir, wenn eine Front schief sitzt oder ein Gerät nicht läuft.

Bei einem Werkvertrag kann die Frist länger sein: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt unter Umständen fünf Jahre, wenn die Küche fest mit dem Mauerwerk verbunden ist. Für Elektrogeräte gilt meist nur die zweijährige Frist aus dem Kaufrecht.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 09.12.2025)

Montage und Anschlüsse

Gehört die Montage zum Kaufvertrag, erfüllt die Küche die Montageanforderungen des Gesetzes, wenn sie sachgemäß aufgebaut wurde. Wurde sie unsachgemäß aufgebaut, zählt das nur dann nicht als Mangel, wenn der Fehler weder auf die Montage des Verkäufers noch auf dessen Anleitung zurückgeht.

Frag vor dem Termin, wer Strom, Wasser und Gas anschließt und ob das im Preis steht. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen außer dem Netzbetreiber nur eingetragene Installationsunternehmen ausführen, etwa neue Leitungen für Herd oder Backofen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

Abnahme und Übergabeprotokoll

Beim Werkvertrag musst du das vertragsgemäß hergestellte Werk abnehmen, und mit der Abnahme ist die Vergütung zu zahlen. Kennst du bei der Abnahme einen Mangel, behältst du deine Rechte nur, wenn du sie dir dabei vorbehältst. Die Verbraucherzentralen raten, ins Protokoll den Satz zu schreiben, dass die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vorbehalten bleibt.

Bei Einbauküchen rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen, Mängel sofort nach der Entdeckung zu melden und die Abnahme zu verweigern, wenn schon beim Aufbau ein Mangel sichtbar ist. Unterschreibe ein Protokoll erst, wenn du Fronten, Arbeitsplatte, Geräte und Anschlüsse geprüft hast.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Stand der Seite 03.02.2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 09.12.2025)

Mängel melden

Beim Kauf muss der Verkäufer die Nacherfüllung kostenlos erbringen und die nötigen Kosten tragen, auch für Transport, Wege, Arbeit und Material. Beim Werkvertrag forderst du den Betrieb schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen, und setzt eine Frist. Ein bis zwei Wochen sind nach den Verbraucherzentralen im Regelfall angemessen.

Einiges lässt sich nicht online erledigen: Das Protokoll entsteht vor Ort, und eine Reklamation schickst du schriftlich und nachweisbar. Bei Streit holst du dir rechtliche Beratung, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Quellen: Verbraucherzentralen (Stand der Seite 27.10.2025), Verbraucherzentralen (Stand der Seite 03.02.2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 09.12.2025)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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